„Ist das noch Meinungsfreiheit?“: Teenager wegen parodistischer Charlie Hebdo-Karikatur verhaftet

US-Zeitung feiert Osama bin Laden als Freiheitskämpfer im sowjetischen Afghanistankrieg

Damalige US-Zeitung feiert Osama bin Laden als Freiheitskämpfer im sowjetischen Afghanistankrieg

Das Messen ethischer Qualität mit zweierlei Maß hat ja in den westlichen Demokratien historische Tradition: waren beispielsweise die von den USA und ihren Verbündeten ausgebildeten und waffenbelieferten Mudschaheddin im Afghanistankrieg der 1980er Jahre im Kampf gegen „die Russen“ noch Helden und Verteidiger der Freiheit, so gelten die gleichen Leute im Kampf um ihre immer noch gleiche Heimat gegen die USA heute pauschal als „Terroristen“ oder „Aufständische“. Ließe sich hierüber in Nuancen noch diskutieren, so behandeln wir heute doch unbestritten getötete Menschen je nach regionaler Zugehörigkeit in ihrer medialen Wertschätzung völlig unterschiedlich. Jüngst wies darauf die Linkspartei-Abgeordnete Sarah Wagenknecht mit folgenden Worten hin:

„Wenn eine vom Westen gesteuerte Drohne eine unschuldige arabische oder afghanische Familie auslöscht, ist das ein genauso verabscheuenswürdiges Verbrechen wie die Terroranschläge von Paris, und es sollte uns mit der gleichen Betroffenheit und dem gleichen Entsetzen erfüllen. […] Der US-Drohnenkrieg etwa, der auch von Deutschland aus geführt wird, hat schon tausende Unschuldige ermordet und erzeugt in den betroffenen Ländern Gefühle von Ohnmacht, Wut und Hass.“

Nach dem unfassbaren Hype um die erste Ausgabe des Satireblatts Charlie Hebdo nach den verabscheuungswürdigen Morden in Paris – zeitweise wurden über 100 Euro pro Exemplar bei ebay gezahlt – erfährt Frankreich mittlerweile eine wahre Terror-Hysterie mit brutaler Einschränkung des neulich noch hochgepriesenen, unantastbaren Grundwertes der Meinungsfreiheit. So wurde nun ein 16-jähriger Teenager aus Nantes verhaftet, weil er eine frühere Charlie Hebdo Ausgabe zeitaktuell karikiert hat und via Facebook publizierte, obschon sein Nutzer-Profil laut der zuständigen Staatsanwältin Yvon Ollivier „keine dschihadistischen Züge“ aufweise und der Eintrag auch nach Darstellung des Schülers ausschließlich humoristisch zu verstehen sei. Die Verhaftung des Gymnasiasten erfolgte auf Grundlage des antiquierten französischen Pressegesetzes von 1881 (!), in welchem Artikel 24 Satz 6 die „direkte Anstiftung zum Terrorismus“ wie auch „die Verherrlichung von Terrorismus“ unter Strafe stellt. [Nachtrag: laut Heise wäre die Verhaftung aber konkret auf ein im November 2014 verabschiedeten Gesetzes erfolgt, ohne dafür eine Quelle zu nennen; siehe auch unten das Update]

Seltsamerweise verliert keine einzige deutsche Zeitung auch nur ein müdes Wort darüber. Einzig „Focus online“ widmet sich der Thematik ausgiebig in dem Artikel „Ist das noch Meinungsfreiheit? 54 Verurteilungen! Frankreich geht hart gegen ‚Terrorismus-Verherrlichung‘ vor„, erwähnt aber nicht die Verhaftung des Jugendlichen wegen der parodistischen Charlie Hebdo-Karikatur.

Hier die entsprechende Originalkarikatur und ihre Parodie durch den Teenager:

Aus "Der Koran ist scheiße - schützt nicht vor Kugeln" wurde:

Aus „Der Koran ist scheiße – schützt nicht vor Kugeln“ wurde…

"Charlie Hebdo ist scheiße - schützt nicht vor Kugeln"

„Charlie Hebdo ist scheiße – schützt nicht vor Kugeln“

Kann man jetzt finden wie man will; sicherlich nicht sehr geschmackvoll und ebenso wie das Original recht provozierend – unterliegt aber klar der Kunst- und Meinungsfreiheit. Eine Verherrlichung terroristischen Handelns oder gar eine Aufforderung dazu ist hierin nicht im Ansatz feststellbar, die Verhaftung ein Skandal. Ich vermisse ganz einfach den #Aufschrei der Medien bezüglich ihrer neulich noch überall selbstkämpferisch verkündeten Meinungsfreiheit, die man in Frankreich nun aber unter dem Deckmantel der „Terrorismus-Verherrlichung“ mehr schnell als bald zu Grabe zu tragen scheint – waren wir nicht letztens noch alle Charlie?

Update 25.01.2014 – Kommentar zum Userkommentar und Gesetzesgrundlage der Verhaftung

@Rainberg Dashowitz

Den Vorwurf der schlechten Recherche kann man nur postwendend an Sie zurückgeben – das Publikationsdatum meines Blogposts liegt ganze 3 (!) Tage vor dem Heise-Beitrag […]. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels gab es nach intensiver Recherche keine deutschsprachigen Quellen seriöser Medien dazu – einzig der umstrittene Blog „Alles Schall und Rauch“ schrieb kurz über die Verhaftung des karikierenden Schülers. Aus diesem Grund mussten diverse französische Quellen gesichtet und übersetzt werden – und aus jenen ging überdies hervor, dass sich das zur Verhaftung führende Gesetz auf das französische Pressegesetz von 1881 beziehe. Leider liefert der Heise-Artikel keine konkrete Quellenangabe zu einem im November 2014 verabschiedeten Gesetz gegen die „Verharmlosung von Terrorismus“ , auf dessen Grundlage die Verhaftung konkret fußen soll. Ob dieses Gesetz eventuell als Erweiterung des 1881 geschaffenen Pressegesetzes fungiert oder keinen Bezug dazu hat, wäre interessant zu erfahren. Ich konnte zunächst lediglich den Gesetzesentwurf dazu finden.

Zugegeben haben jedoch einige Medien bereits kurz zuvor eine dpa-meldung über allgemeine Ermittlungen in Frankreich wegen „Verherrlichung von Terrorismus“ (ohne weitere Erläuterung) kommentarlos zitiert und auch über andere Einzefälle von „Verharmlosung von Terrorismus“ berichtet – so zum Beispiel die Süddeutsche, die den Fall vom ohnehin als antisemitisch bekannten Komiker Dieudonné M’bala M’bala aufzeigt, welcher nach einer Facebook-Äußerung über das Paris-Attentat wegen des gleichen Gesetzes verhaftet wurde.

Allerdings hat bis zum jetzigen Zeitpunkt immer noch keine deutschsprachige Zeitung (zumindest in ihrer Onlineausgabe) über den verhafteten Schüler gesprochen. Der Unterschied wie die Brisanz dieser Verhaftung liegen nämlich in meinen Augen in dem prinzipiell gleichen Fall von künstlerischer Meinungsäußerung durch Anfertigen einer Karikatur bei gleichzeitig völlig unterschiedlicher Strafzumessung derselben. Es stünde also selbst bei „schlechter Recherche“ immer noch die ungeklärte Frage im Raum, weshalb die gängigen Massenmedien Deutschlands darüber kein Wort verlieren geschweige denn eine Debatte zu dieser bigotten Auslegung von Meinungsfreiheit initiieren. Vielleicht mögen Sie dazu einmal Stellung nehmen?

Update 28.01.2015: Kondolenzbuch „Je suis Charlie“

Thematisch passend fand ich in der Uni recht einsam im Foyer stehend ein öffentliches  Kondolenzbuch mit einladendem „Je suis Charlie“- Schild vor – und so mancher Eintrag teilt die o.g. Kritik der (medialen) Gleichgültigkeit gegenüber vielen außerabendländischen Gewaltopfern. Sicherlich eine nette Geste, doch bei so manch anderem Anlass hätte ich ein ebensolches Kondolenzbuch auch sehr begrüßt.

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4 Gedanken zu „„Ist das noch Meinungsfreiheit?“: Teenager wegen parodistischer Charlie Hebdo-Karikatur verhaftet

    1. wissensschmied Autor

      Den Vorwurf der schlechten Recherche kann man nur postwendend an Sie zurückgeben – das Publikationsdatum meines Blogposts liegt ganze 3 (!) Tage vor dem Heise-Beitrag. […] Die restliche Antwort habe ich als Artikelupdate veröffentlicht – vielen Dank zumindest für den Denkanstoß.

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